Mediation

Was ist Mediation?

Mediation ist ein aussergerichtliches Streitbeilegungsverfahren. Ein oder mehrere unabhängige und unparteiliche Dritte (Mediatorinnen/Mediatoren) untersützten die Konfliktparteien darin, ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen.

Mediation oder Schlichtung?

Mit dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung am 1.1.2011 haben die Parteien die freie Wahl zwischen der staatlichen Schlichtung und der privaten Mediation. Sie können zudem jederzeit die Sistierung eines Gerichtsverfahrens beantragen, um eine Mediation durchzuführen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier. Auch im Verwaltungs- und Strafverfahren sind Mediationen möglich.

Für welche Situationen ist Mediation geeignet?

Grundsätzlich kann Mediation für alle Konfliktsituationen eingesetzt werden. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass beide Parteien eine einvernehmliche Lösung wünschen. z.B. bei Streitigkeiten…

  • um Geldforderungen
  • in der Ehe, Familie, mit Kindern
  • unter Erben
  • aus Mietverträgen und Nachbarschaft
  • in der Schule
  • am Arbeitsplatz
  • zwischen Vertragsparteien und Unternehmen
  • im öffentlichen Raum (Bauten, Umwelt)
  • zwischen Geschädigten und Versicherungen
  • im interkulturellen Umfeld
  • beim Täter-Opfer-Ausgleich

Welche Vorteile hat Mediation?

  • Rasches kostengünstiges und flexibles Verfahren
  • Volle Selbstbestimmung der Beteiligten, soweit rechtlich zulässig
  • Zukunftsgerichtete Lösungen, die für beide Parteien befriedigend sind
  • Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können – falls erwünscht – erhalten werden
  • Neben Rechtsfragen können auch andere Aspekte berücksichtigt werden
  • Die Vertraulichkeit wird gewahrt, Imageschaden durch Publikation kann verhindert werden
  • Die Parteien dürfen die Mediationsperson frei auswählen
  • Hohe Erfolgschancen (Gemäss Umfrage SDM 2008: 70%)

Wie läuft eine Mediation ab?

Der Ablauf einer Mediation ist in der Regel wie folgt strukturiert:

  1. Vorbereitung / Auftragsklärung / Mediationsvereinbarung
  2. Informations- und Themensammlung
  3. Klärung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
  4. Offene und kreative Suche von Lösungsoptionen
  5. Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
  6. Entwerfen einer Vereinbarung, Machbarkeit prüfen, unterzeichnen

Welche Regeln gelten in der Mediation?

Massgebend sind die Standesregeln der Berufsverbände (SAV, SDM, SKW und SCCAM) sowie die europäischen Berufsregeln. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Vertraulichkeit. Das heisst, dass die Beteiligten und die Mediationsperson Stillschweigen vereinbarn über den Inhalt der Gespräche. Ausnahmen sind möglich und zu vereinbaren.
  • Volle Parteiautonomie. Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz.
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators. Die Mediationsperson darf keine Abhängigkeit von beteiligen Personen haben und keine Partei bevorzugen. Sie verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen und keine der Beteiligten als Anwalt zu vertreten.
  • Freiwilligkeit. Ein Abbruch ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) das will.

Besonderheiten können die Parteien und der Mediationsperson miteinander vereinbaren.

Was kostet eine Mediation, wie lange dauert sie?

Die Entschädigung der Mediationsperson erfolgt in der Regel im Stunden- oder Tageshonorar, das zu Beginn zu vereinbaren ist. Es wird empfohlen, mit der Mediationsperson eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen (Mustervereinbarung unter Dokumente auf www.mediationschweiz.ch)

Üblicherweise werden die Kosten von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Abweichungen sind jedoch in gegenseitiger Absprache möglich. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.

In kindesrechtlichen Angelegenheiten nicht vermögensrechtlicher Natur haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation. Dies wenn ihnen die erforderlichen Mittel fehlen und ihnen das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.

Die Dauer der Mediation hängt von der Komplexität des Falles und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab. Gemäss Umfrage des SDM 2008 liegt der Durchschnitt bei 4,5 Sitzungen.

Wie finde ich einen Mediator / eine Mediatorin?

Die ZPO schreibt nicht vor, dass die Mediationspersonen bestimmte fachliche Anforderungen erfüllen müssen. Jedoch stehen Mediationspersonen mit von Fachverbänden anerkannten Mediationsausbildungen im Vordergrund, wenn das Gesetz von Mediation spricht (Botschaft zur ZPO, BBl 2006 7335 f.). Die Verbände stellen mit der Anerkennung sicher, dass die Mediationsperson über eine fundierte Mediationsausbildung verfügt. Sie halten die Berufsregeln ein und bilden sich laufend weiter.

Die Namen von über 700 durch die verschiedene Verbände anerkannte Mediatorinnen und Mediatoren finden Sie hier: Mediatorin/Mediator finden. Die Suche kann nach Region, Kantonen, Fachgebieten und Sprachen eingegrenzt werden. Eine Liste anerkannter Mediatorinnen und Mediatoren aus dem Kanton Bern finden Sie hier: www.mediation-be.ch